das Mindestalter erreicht haben
18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
Körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh-, und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts- oder fachärztliches Zeugnis
vorzulegen.
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